Ablauf einer Betreibung
Wenn ein Schuldner eine Forderung trotz Mahnung nicht bezahlt, können wir für Sie als Gläubiger eine gesetzlich geregelte Betreibung nach SchKG einleiten. Der Prozess läuft in mehreren klar definierten Schritten ab:
1. Vorbereitung und Mandatserteilung
Sie übergeben uns den Fall mit allen relevanten Unterlagen (Rechnung, Mahnung, evtl. Vertrag). Wir prüfen:
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Ist die Forderung fällig?
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Ist der Schuldner bekannt und im richtigen Betreibungskreis?
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Gibt es Besonderheiten (Verjährung, Ratenzahlungen, Einwände)?
Gesetzesgrundlage: SchKG Art. 38 ff. (Betreibungsort)
2. Betreibungsbegehren einreichen
Wir reichen für Sie beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren ein. Dieses muss die Forderungssumme, die Forderungsart (z. B. Vertrag, Rechnung) und die Personalien des Schuldners enthalten.
Gesetzesgrundlage: SchKG Art. 67 ff.
3. Zahlungsbefehl wird zugestellt
Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu. Darin steht:
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Die Höhe der Forderung
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Der Gläubiger
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Die Zahlungsfrist von 20 Tagen
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Die Frist von 10 Tagen für einen allfälligen Rechtsvorschlag
Gesetzesgrundlage: SchKG Art. 69
4. Reaktion des Schuldners
Innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen kann Folgendes passieren:
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Zahlung: Der Schuldner zahlt – die Betreibung ist damit erledigt.
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Rechtsvorschlag (innerhalb von 10 Tagen): Der Schuldner bestreitet die Forderung ganz oder teilweise. Wir müssen dann den Rechtsvorschlag beseitigen, z. B. durch Rechtsöffnung (Art. 80 ff. SchKG).
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Keine Reaktion: Nach Ablauf der Fristen kann die Betreibung fortgesetzt werden.
5. Fortsetzungsbegehren
Wenn der Schuldner nicht bezahlt und kein Rechtsvorschlag mehr besteht, stellen wir beim Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren.
Je nach Schuldnertyp folgen zwei Wege:
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Privatpersonen (Einzelunternehmen etc.): → Pfändung (Art. 89 ff. SchKG)
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Juristische Personen (AG, GmbH etc.): → Konkursandrohung (Art. 159 SchKG), danach evtl. Konkursbegehren
6. Verwertung / Konkurs
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Bei Pfändung: Das Betreibungsamt pfändet Vermögenswerte und verwertet diese zur Deckung der Forderung.
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Bei Konkurs: Das Gericht eröffnet den Konkurs, das Vermögen wird liquidiert.
Wichtig für Sie als Gläubiger:
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Eine Betreibung kann auch ohne vorgängige Mahnung eingeleitet werden.
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Schon die Zustellung eines Zahlungsbefehls kann zahlungswirksam sein.
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Wir kümmern uns um alle Schritte, inkl. Rechtsöffnungsverfahren oder Konkursbegehren.